Als Rechtsanwälte sind wir beratend und prozessierend tätig. Wir sind Generalisten mit Spezialkenntnissen in verschiedenen Rechts- und Anwendungsgebieten.
Als Notare sind wir Urkundspersonen. Wir errichten die im Privatrecht vorgesehenen öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Feststellungsurkunden (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Beglaubigungen und dergleichen).

Wir beraten und betreuen Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmungen, Gemeinwesen, Verbände und Versicherungen.